Wegleitung Für Waffen und Munitionserwerb

Munition, Pulver und Zündhütchen:

 

Strafregisterauszug nicht älter als 6 Monate ODER Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre.

Zu jedem oben erwähnten Dokument bitte ein Ausweisdokument (Pass oder ID) beilegen. Die Dokumente & Ausweise sollen bevor die Bestellung ausgelöst wird an zandertactical@eblcom.ch gemailt werden.

 

 

Magazine hoher Kapazität für Waffen, die nach altem Waffenrecht gekauft wurden (> 10 Schuss bei Langwaffen resp. > 20 Schuss bei Kurzwaffen): Besitznachweis des kantonalen Waffenbüros

 

 

Waffen (Dokumente immer im Original & UNTERSCHRIEBEN per Post senden - keine Scans/Kopien):

 

- Luftdruckwaffen: Strafregisterauszug

 

- Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz: zentraler Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder  Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre (Gewehre mit Jagdkaliber sowie .308 Win)

 

- Repetiergewehre mit Klappschaft, Einschubschaft oder Lauf kürzer als 45cm: Waffenerwerbschein

 

- Ausländische Ordonnanz-Repetiergewehre (Gewehre zur militärischen Verwendung): Waffenerwerbschein

 

- Revolver: Waffenerwerbschein

 

- Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

 

- Pistolen mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)

 

- Unterhebel/Lever-action Repetiergewehre: Waffenerwerbschein

 

- Pumpflinten: Waffenerwerbschein

 

- Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin - es gelten die kürzesten Patronen): Waffenerwerbschein

 

- Selbstladeflinten mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin): Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)

 

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein

 

- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)

 

- Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sammler

 

- Serie-Feuerwaffen/Vollautomaten: kantonale Ausnahmebewilligung

 

- Schalldämpfer: kantonale Ausnahmebewilligung

 

- Nachtzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

 

- Laserzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung

 

Gesuche für die „grosse“ (bisherige) Ausnahmebewilligung  zum Erwerb von Serie-Feuerwaffen, Schalldämpfern, Nachtzielgeräten und Ziellaser: diese sind beim kantonalen Waffenbüro anzufragen.

 

Das Vorgehen beim Kauf von Waffen & Munition ist im Schweizerischen Waffengesetz geregelt. Der Ablauf kann von Kanton zu Kanton variieren, bitte beachten Sie die jeweiligen Vorschriften. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns auch gern kontaktieren.