Munition, Pulver und Zündhütchen:
Strafregisterauszug nicht älter als 6 Monate ODER Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre.
Zu jedem oben erwähnten Dokument bitte ein Ausweisdokument (Pass oder ID) beilegen. Die Dokumente & Ausweise sollen bevor die Bestellung ausgelöst wird an zandertactical@eblcom.ch gemailt werden.
Magazine hoher Kapazität für Waffen, die nach altem Waffenrecht gekauft wurden (> 10 Schuss bei Langwaffen resp. > 20 Schuss bei Kurzwaffen): Besitznachweis des kantonalen Waffenbüros
Waffen (Dokumente immer im Original & UNTERSCHRIEBEN per Post senden - keine Scans/Kopien):
- Luftdruckwaffen: Strafregisterauszug
- Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz: zentraler Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre (Gewehre mit Jagdkaliber sowie .308 Win)
- Repetiergewehre mit Klappschaft, Einschubschaft oder Lauf kürzer als 45cm: Waffenerwerbschein
- Ausländische Ordonnanz-Repetiergewehre (Gewehre zur militärischen Verwendung): Waffenerwerbschein
- Revolver: Waffenerwerbschein
- Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein
- Pistolen mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)
- Unterhebel/Lever-action Repetiergewehre: Waffenerwerbschein
- Pumpflinten: Waffenerwerbschein
- Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin - es gelten die kürzesten Patronen): Waffenerwerbschein
- Selbstladeflinten mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin): Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)
- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität: Waffenerwerbschein
- Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sportschütze (Sammler geht auch)
- Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität: Kleine Ausnahmebewilligung Sammler
- Serie-Feuerwaffen/Vollautomaten: kantonale Ausnahmebewilligung
- Schalldämpfer: kantonale Ausnahmebewilligung
- Nachtzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung
- Laserzielgeräte: kantonale Ausnahmebewilligung
Gesuche für die „grosse“ (bisherige) Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Serie-Feuerwaffen, Schalldämpfern, Nachtzielgeräten und Ziellaser: diese sind beim kantonalen Waffenbüro anzufragen.
Das Vorgehen beim Kauf von Waffen & Munition ist im Schweizerischen Waffengesetz geregelt. Der Ablauf kann von Kanton zu Kanton variieren, bitte beachten Sie die jeweiligen Vorschriften. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns auch gern kontaktieren.